Start › Prüfverfahren › BITV 2.0
BITV 2.0BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist die deutsche Rechtsgrundlage für barrierefreie Websites und Apps öffentlicher Stellen. Sie verweist auf die europäische Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA.
Was wird geprüft?
Die BITV 2.0 übernimmt die Web-Kriterien der WCAG 2.1 (Stufen A und AA) und nummeriert sie als Prüfschritte 9.x. Zusätzlich fordert sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie eine Feedback-Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer.
Wen betrifft die BITV 2.0?
Verpflichtet sind Bundesbehörden und öffentliche Stellen. Für die formale Konformitätsaussage ist neben dem automatisierten Test zusätzlich der manuelle BITV-Test erforderlich – unser Test deckt den automatisiert prüfbaren Teil ab.
Typische Prüfpunkte in diesem Verfahren
- Textalternativen für Bilder und Grafiken (Alt-Texte)
- Ausreichender Farbkontrast von Text und Bedienelementen
- Sinnvolle Dokumentstruktur mit Überschriften und Landmarken
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
- Aussagekräftige Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen
- Korrekte Seitensprache und Dokumenttitel
- Verständliche, eindeutige Linktexte
Bewertete Konformitätsstufen: A, AA
Häufige Fragen
Ist der automatisierte Test rechtlich ausreichend?
Automatisierte Prüfungen decken einen wichtigen Teil der Kriterien ab, ersetzen aber keine vollständige manuelle Prüfung. Für eine formale Konformitätsaussage (z. B. BITV-Test) ist zusätzlich eine manuelle Bewertung erforderlich.
Wie oft sollte ich den Barrierefreiheit Test wiederholen?
Nach jeder größeren Änderung an Ihrer Website sowie regelmäßig – etwa vierteljährlich –, damit Ihr Barrierefreiheit-Zertifikat und Siegel den aktuellen Stand widerspiegeln.
BITV 2.0 jetzt kostenlos testen
Prüfen Sie Ihre Website nach BITV 2.0 und sichern Sie sich Ihr Barrierefreiheit-Zertifikat mit einbettbarem Siegel.