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Barrierefreiheit-Test Geprüfte Barrierefreiheit

StartPrüfverfahrenBITV 2.0

BITV 2.0

BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist die deutsche Rechtsgrundlage für barrierefreie Websites und Apps öffentlicher Stellen. Sie verweist auf die europäische Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA.

Was wird geprüft?

Die BITV 2.0 übernimmt die Web-Kriterien der WCAG 2.1 (Stufen A und AA) und nummeriert sie als Prüfschritte 9.x. Zusätzlich fordert sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie eine Feedback-Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer.

Wen betrifft die BITV 2.0?

Verpflichtet sind Bundesbehörden und öffentliche Stellen. Für die formale Konformitätsaussage ist neben dem automatisierten Test zusätzlich der manuelle BITV-Test erforderlich – unser Test deckt den automatisiert prüfbaren Teil ab.

Typische Prüfpunkte in diesem Verfahren

  • Textalternativen für Bilder und Grafiken (Alt-Texte)
  • Ausreichender Farbkontrast von Text und Bedienelementen
  • Sinnvolle Dokumentstruktur mit Überschriften und Landmarken
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Aussagekräftige Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen
  • Korrekte Seitensprache und Dokumenttitel
  • Verständliche, eindeutige Linktexte

Bewertete Konformitätsstufen: A, AA

Häufige Fragen

Ist der automatisierte Test rechtlich ausreichend?

Automatisierte Prüfungen decken einen wichtigen Teil der Kriterien ab, ersetzen aber keine vollständige manuelle Prüfung. Für eine formale Konformitätsaussage (z. B. BITV-Test) ist zusätzlich eine manuelle Bewertung erforderlich.

Wie oft sollte ich den Barrierefreiheit Test wiederholen?

Nach jeder größeren Änderung an Ihrer Website sowie regelmäßig – etwa vierteljährlich –, damit Ihr Barrierefreiheit-Zertifikat und Siegel den aktuellen Stand widerspiegeln.