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Barrierefreiheit-Test Geprüfte Barrierefreiheit

StartPrüfverfahrenEN 301 549

EN 301 549

EN 301 549 (Kapitel 9: Web)

Die EN 301 549 ist die europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten. Ihr Kapitel 9 überträgt die WCAG-Erfolgskriterien der Stufen A und AA auf Webinhalte und ist damit die gemeinsame Grundlage der Barrierefreiheit in der gesamten EU.

Was wird geprüft?

Kapitel 9 der Norm entspricht inhaltlich den WCAG 2.1 A/AA-Kriterien und referenziert sie als Prüfschritte 9.x. Damit ist die EN 301 549 die Brücke zwischen den internationalen WCAG und den nationalen Verordnungen wie der BITV 2.0.

Bedeutung für Unternehmen

Mit dem European Accessibility Act und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die EN 301 549 ab 2025 auch für viele private Anbieter relevant, etwa im Online-Handel und bei digitalen Dienstleistungen.

Typische Prüfpunkte in diesem Verfahren

  • Textalternativen für Bilder und Grafiken (Alt-Texte)
  • Ausreichender Farbkontrast von Text und Bedienelementen
  • Sinnvolle Dokumentstruktur mit Überschriften und Landmarken
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Aussagekräftige Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen
  • Korrekte Seitensprache und Dokumenttitel
  • Verständliche, eindeutige Linktexte

Bewertete Konformitätsstufen: A, AA

Häufige Fragen

Ist der automatisierte Test rechtlich ausreichend?

Automatisierte Prüfungen decken einen wichtigen Teil der Kriterien ab, ersetzen aber keine vollständige manuelle Prüfung. Für eine formale Konformitätsaussage (z. B. BITV-Test) ist zusätzlich eine manuelle Bewertung erforderlich.

Wie oft sollte ich den Barrierefreiheit Test wiederholen?

Nach jeder größeren Änderung an Ihrer Website sowie regelmäßig – etwa vierteljährlich –, damit Ihr Barrierefreiheit-Zertifikat und Siegel den aktuellen Stand widerspiegeln.