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WCAG 2.1 AWCAG 2.1 – Konformitätsstufe A
Die Konformitätsstufe A der WCAG 2.1 umfasst die grundlegenden Anforderungen, ohne die eine Website für viele Menschen mit Behinderung praktisch nicht nutzbar ist. Sie bildet das Mindestniveau der internationalen Barrierefreiheits-Richtlinien des W3C.
Was wird geprüft?
Stufe A prüft die essenziellen Erfolgskriterien der vier WCAG-Prinzipien „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust“ – etwa Textalternativen, Tastaturbedienbarkeit und eine sinnvolle Reihenfolge der Inhalte.
Für wen ist das Verfahren geeignet?
Stufe A ist der Einstieg für jede Website. Sie stellt sicher, dass grundlegende Barrieren beseitigt sind, reicht für gesetzliche Verpflichtungen (BITV 2.0, EU-Richtlinie) allein aber meist nicht aus – dafür ist Stufe AA maßgeblich.
Typische Prüfpunkte in diesem Verfahren
- Textalternativen für Bilder und Grafiken (Alt-Texte)
- Ausreichender Farbkontrast von Text und Bedienelementen
- Sinnvolle Dokumentstruktur mit Überschriften und Landmarken
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
- Aussagekräftige Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen
- Korrekte Seitensprache und Dokumenttitel
- Verständliche, eindeutige Linktexte
Bewertete Konformitätsstufen: A
Häufige Fragen
Ist der automatisierte Test rechtlich ausreichend?
Automatisierte Prüfungen decken einen wichtigen Teil der Kriterien ab, ersetzen aber keine vollständige manuelle Prüfung. Für eine formale Konformitätsaussage (z. B. BITV-Test) ist zusätzlich eine manuelle Bewertung erforderlich.
Wie oft sollte ich den Barrierefreiheit Test wiederholen?
Nach jeder größeren Änderung an Ihrer Website sowie regelmäßig – etwa vierteljährlich –, damit Ihr Barrierefreiheit-Zertifikat und Siegel den aktuellen Stand widerspiegeln.
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