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Barrierefreiheit-Test Geprüfte Barrierefreiheit

StartPrüfverfahrenWCAG 2.2 A

WCAG 2.2 A

WCAG 2.2 – Konformitätsstufe A

Die WCAG 2.2 sind seit Oktober 2023 die aktuelle Empfehlung des W3C. Sie enthalten alle Kriterien der WCAG 2.1 und ergänzen sie um neue Anforderungen, die vor allem Menschen mit motorischen Einschränkungen und kognitiven Beeinträchtigungen zugutekommen. Stufe A bildet auch hier das Mindestniveau.

Was ist neu gegenüber WCAG 2.1?

Auf Stufe A kommen „Konsistente Hilfe“ (3.2.6) und „Redundante Eingabe“ (3.3.7) hinzu; das Kriterium „Parsen“ (4.1.1) ist entfallen, weil moderne Browser fehlerhaftes Markup einheitlich verarbeiten.

Für wen ist das Verfahren geeignet?

Stufe A ist der Einstieg. Für gesetzliche Vorgaben ist Stufe AA maßgeblich – in Deutschland über die BITV 2.0, die derzeit noch auf die WCAG 2.1 verweist.

Typische Prüfpunkte in diesem Verfahren

  • Textalternativen für Bilder und Grafiken (Alt-Texte)
  • Ausreichender Farbkontrast von Text und Bedienelementen
  • Sinnvolle Dokumentstruktur mit Überschriften und Landmarken
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Aussagekräftige Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen
  • Korrekte Seitensprache und Dokumenttitel
  • Verständliche, eindeutige Linktexte

Bewertete Konformitätsstufen: A

Häufige Fragen

Ist der automatisierte Test rechtlich ausreichend?

Automatisierte Prüfungen decken einen wichtigen Teil der Kriterien ab, ersetzen aber keine vollständige manuelle Prüfung. Für eine formale Konformitätsaussage (z. B. BITV-Test) ist zusätzlich eine manuelle Bewertung erforderlich.

Wie oft sollte ich den Barrierefreiheit Test wiederholen?

Nach jeder größeren Änderung an Ihrer Website sowie regelmäßig – etwa vierteljährlich –, damit Ihr Barrierefreiheit-Zertifikat und Siegel den aktuellen Stand widerspiegeln.