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Barrierefreiheit-Test Geprüfte Barrierefreiheit

StartPrüfverfahrenWCAG 2.2 AA

WCAG 2.2 AA

WCAG 2.2 – Konformitätsstufe AA

Die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.2 ist die aktuelle Fassung des weltweit anerkannten Standards für barrierefreie Webinhalte. Sie umfasst alle Kriterien der WCAG 2.1 AA und ergänzt sie um Anforderungen an Zielgrößen, Anmeldeverfahren und die Sichtbarkeit des Tastaturfokus.

Was ist neu gegenüber WCAG 2.1?

Neu auf Stufe AA sind „Fokus nicht verdeckt“ (2.4.11), „Ziehbewegungen“ (2.5.7), „Zielgröße mindestens 24 × 24 px“ (2.5.8) und „Zugängliche Authentifizierung“ (3.3.8) – Anmeldefelder dürfen kein Gedächtnis- oder Rätselwissen verlangen und müssen Einfügen und automatisches Ausfüllen zulassen.

Was prüfen wir davon automatisiert?

Automatisiert bewertbar sind vor allem die zugängliche Authentifizierung und – soweit Größen im Quelltext festgelegt sind – die Zielgröße. Ziehbewegungen und verdeckter Fokus hängen von Layout und Bedienung ab und bleiben der manuellen Prüfung vorbehalten.

Verhältnis zur BITV 2.0

Die BITV 2.0 verweist über die EN 301 549 derzeit auf die WCAG 2.1. Wer schon heute nach WCAG 2.2 arbeitet, erfüllt die geltenden Anforderungen und ist auf die nächste Fassung der Norm vorbereitet.

Typische Prüfpunkte in diesem Verfahren

  • Textalternativen für Bilder und Grafiken (Alt-Texte)
  • Ausreichender Farbkontrast von Text und Bedienelementen
  • Sinnvolle Dokumentstruktur mit Überschriften und Landmarken
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Aussagekräftige Formularbeschriftungen und Fehlermeldungen
  • Korrekte Seitensprache und Dokumenttitel
  • Verständliche, eindeutige Linktexte

Bewertete Konformitätsstufen: A, AA

Häufige Fragen

Ist der automatisierte Test rechtlich ausreichend?

Automatisierte Prüfungen decken einen wichtigen Teil der Kriterien ab, ersetzen aber keine vollständige manuelle Prüfung. Für eine formale Konformitätsaussage (z. B. BITV-Test) ist zusätzlich eine manuelle Bewertung erforderlich.

Wie oft sollte ich den Barrierefreiheit Test wiederholen?

Nach jeder größeren Änderung an Ihrer Website sowie regelmäßig – etwa vierteljährlich –, damit Ihr Barrierefreiheit-Zertifikat und Siegel den aktuellen Stand widerspiegeln.